Arbeitssicherheitsschuhe & orthopädische Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe
Sicherheit und Komfort in einem Schuh? Beides geht!
Die Neuregelung der
DGUV-Regel 112-191 (vormals BGR 191)
schreibt vor, dass
orthopädische Einlagen
nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass andere als die vom Schuhhersteller geprüften Einlagen in den Schuhen verwendet werden, und festgelegte Eigenschaften wie Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappen erhalten bleiben.
Wichtige Informationen auf einen Blick
Fuß-Check in Ihrem Betrieb vor Ort?
Wir besuchen Sie auch in Ihrer Firma.
Durch unsere mobile Scan-Technik ist dies für uns kein Problem. Ab einer Betriebsgröße von 40 Mitarbeitern kommen wir kostenlos zu einem gemeinsam vereinbarten Termin.
Wie beantrage ich orthopädische Einlagen für Sicherheitsschuhe?
Erstantrag:
G0100 – Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte.
G0133 – Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind.
G0134 – Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz oder Arbeitsschuhen.
Kostenvoranschlag mit vollständigen Versichertendaten, Bezeichnung der vorgenommenen Leistungen und Preisen.
GXA 705 – Befundbericht eines Orthopäden, Diabetologen oder Rheumatologen*
AA (Agentur für Arbeit)
REHA 101
REHA 128 = TA
Notwendigkeitsbescheinigung (v. AG)
●Ärztl. Befundbericht (GXA 705) vom Facharzt für Orthopädie alternativ ärztl. Attest / Rezept (wird lt. Auskunft AA akzeptiert)
Folgeantrag:
sofern die bisherige Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber ausgeübt wird.
G0135 – Antrag auf Folgeversorgung oder Wechselversorgung für die orthopädische Ausstattung von Fußschutz oder für Arbeitsschuhe
Kostenvoranschlag mit vollständigen Versichertendaten, Bezeichnung der vorgenommenen Leistungen und Preisen.
Fachärztliche Empfehlung mit Begründung.
Folgeantrag:
bei Änderungen in der Tätigkeit oder des Arbeitgebers.
G0133 – Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, die behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind.
G0134 – Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz oder Arbeitsschuhen.
Kostenvoranschlag mit vollständigen Versichertendaten, Bezeichnung der vorgenommenen Leistungen und Preisen.
Fachärztliche Empfehlung mit Begründung.
Einlagen für Arbeitsschuhe
Wenn sie Einlagen tragen, aber bei der Arbeit auf Arbeitssicherheitsschuhe angewiesen sind, benötigen sie in jedem Fall spezielle, für ihre Arbeitssicherheitsschuhe angefertigte Einlagen. Ihre normalen orthopädischen Einlagen können Sie nicht einfach in Ihre Arbeitsschuhe legen, denn wenn eine Einlage nicht mit einem Schuh zusammen zertifiziert ist, erlischt die Baumusterprüfung und das bedeutet, dass bei einem Arbeitsunfall eine Teilschuld für sie besteht. Am besten kommen Sie mit Ihren Arbeitsschuhen in unser Geschäft und wir beraten Sie ausführlich zur weiteren Vorgehensweise.
Die Gesundheit ihrer Füße darf nicht vom finanziellen Spielraum des einzelnen abhängig sein.
Ob für Freizeit oder Beruf, wir bieten Ihnen individuell gefertigte Einlagen zum Kassenpreis an.
Sicherheit und Komfort in einem Schuh? Beides geht!
Gerade im Berufsleben, wo oft Schutzausrüstung vorgegeben ist, verbringen wir viel Zeit in ein und demselben Arbeitssicherheitss